Wer in einer Genossenschaft wohnt,
ist weit mehr als ein Mieter.
Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft zu gewährleisten. Ein weiteres Anliegen der Genossenschaft ist die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität ihrer Mitglieder und die Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens.
Wie werde ich Mitglied?
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden, unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung entscheidet der Vorstand der Genossenschaft.
Jedes neu eintretende Mitglied ist verpflichtet, das Eintrittsgeld in Höhe von derzeit 120,- Euro zu zahlen sowie mindestens zwei Geschäftsanteile und darüber hinaus weitere Anteile in Abhängigkeit von der Größe seiner Genossenschaftswohnung zu übernehmen.
Wie steht es mit den Geschäftsanteilen?
Je angefangene sechs Quadratmeter Wohnfläche, bzw. fünf Quadratmeter Wohnfläche bei ab 1996 neu errichteten Wohnhäusern, ist ein Geschäftsanteil zu entrichten. Ein Geschäftsanteil beträgt 155,- Euro.
Das hinter den Anteilen stehende Geschäftsguthaben bildet das gemeinsame Eigenkapital der Genossenschaft, welches eine wichtige Grundlage zur Schaffung von Wohnraum, für die Instandhaltung und Modernisierung der Wohnungen unserer Mitglieder sowie zusätzlicher Dienstleistungen ist.
Wie kann ich die Mitgliedschaft beenden?
Die Mitgliedschaft kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12. eines Jahres) schriftlich gekündigt werden. Unter Einhaltung der durch die Satzung festgelegten Frist wird das Auseinandersetzungsguthaben bei Fälligkeit ausgezahlt.
Hinweis:
Aufgrund der starken Nachfrage nach Wohnraum bei gleichbleibend geringer Kündigungsquote kann die Wohnungsbau-Genossenschaft „Treptow Nord” eG keine zeitnahe Wohnraumversorgung der Mitglieder gewährleisten. Daher nimmt die Wohnungsbau-Genossenschaft „Treptow Nord” eG bis auf weiteres ab 06.01.2017 nur noch Neumitglieder auf, die unmittelbare Leistungen der Genossenschaft (z. B. Wohnraumversorgung) in Anspruch nehmen. Dies gilt nicht für die Aufnahme von minderjährigen Kinder/Enkelkindern von Mitgliedern sowie bei Übertragungen.